"Spätestens seit der Finanzmarktkrise ist die zentrale Bedeutung funktionierender unternehmerischer Kontrollsysteme für den Bestand und die Weiterentwicklung eines Unternehmens unbestreitbar. Die Überwachung der Wirksamkeit unternehmerischer Kontrollsysteme gehört zu den Aufgaben des Aufsichtsrates, was durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Juni 2009 klargestellt wurde.
Dabei gilt es, die gesetzlichen Anforderungen an das Risiko- und Compliance-Management zu erfüllen, ohne die notwendige unternehmerische Flexibilität und Effizienz zu verlieren. Kosteneffizienz heißt hier: die zusätzlichen administrativen Anforderungen des Risiko- und Compliance-Management mit den schon in der Organisation vorhandenen Berichtswesen, Prozessen, Abläufen und Systemen so zusammen zu führen, dass das Management rechtzeitig geeignete Maßnahmen in die Wege leiten kann. [...]
Als neuer Trend ist die Integration bestehender unterschiedlicher Risiko- und Kontrollsysteme in Unternehmen zu beobachten. [...]
Bildung eines Clusters bietet auch hier signifikante Vorteile, um die Komplexität und der damit verbundenen Kosten-, Transparenz- und Qualitätsprobleme nachhaltig zu minimieren. [...]"
aus: Boardreport
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